12. Januar | Veröffentlicht von rapp
Sehr geehrte Patientenbesitzerinnen und Patientenbesitzer,
voraussichtlich ab Februar 2020 werden, gemäß dem vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz, neue Tarife für den Notdienst von Tierärzten (Notdienst GOT) gelten.
Hintergrund ist, dass die flächendeckende Notdienstversorgung in der Tiermedizin aktuell stark gefährdet ist. Durch ein erhöhtes Aufkommen von Bagatellfällen im Notdienst (z.B. Durchfall, Erbrechen, Husten…) ist ein erhöhter Personalaufwand notwendig, der bezahlt werden muss. Deshalb sollen erhöhte Notdienstgebühren helfen den Notdienst zu stabilisieren.
Kernpunkte der Aktualisierung:
Diese Änderungen gelten ausdrücklich für Behandlungen außerhalb der regelmäßigen Sprechzeiten der Tierarztpraxis.
Bedeutung für Ihren Besuch in unserer Tierarztpraxis:
In unserer Praxis wird Montag – Freitag 8:00-19:00 Uhr und Samstag bis 12:00 Uhr keine Notdienstgebühr erhoben.
Die Sonntagssprechstunde zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr wird ohne die neue pauschale Grundgebühr abgehalten.
ALLE tierärztlichen Einsätze außerhalb dieser Zeiten werden entsprechend der neuen Gesetzeslage abgerechnet!
Die Kosten für einen tierärztlichen Einsatz/eine tierärztliche Behandlung sind sofort nach dem Einsatz/der Behandlung zu unseren geltenden Zahlungsmethoden (Bar, EC, Kreditkarte) auszugleichen.
Wir weisen darauf hin, dass wir von Gesetzeswegen an die GOT gebunden sind und diese neue Gesetzeslage anwenden müssen.
Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Team der
Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis
Haags & Rapp