Personen, die in NRW einen großen Hund halten (Widerristhöhe mind. 40cm oder Gewicht mind. 20kg), sind verpflichtet, diese Haltung der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Anzeige muss folgendes beinhalten:
Zur Abnahme des Sachkundenachweises und dem Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung, sind nicht alle Tierärzte in NRW bevollmächtigt. In unserer Praxis können Sie jederzeit eine Sachkundeprüfung ablegen.
Der Ablauf einer entsprechenden Prüfung gestaltet sich wie folgt:
Bitte beachten Sie: seit dem 1. Mai 2018 dürfen keine Halterbescheinigungen mehr ausgestellt werden.
Außnahme: Sachkundebescheinigungen für Haltung der sog. "Listenhunde" dürfen nur vom Veterinäramt abgenommen werden. Veterinäramt Siegburg
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